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Wie lange darf ich in Bulgarien bleiben? Schengen und die 90-Tage-Regel

Stand: 3. November 2026

Luftaufnahme fertiggestellter Kavaleo-Häuser in Polski Izvor bei Burgas.

Vom Kavaleo-Team, Burgas · 3. November 2026

Wie lange darf ich in Bulgarien bleiben, wenn die Schengen-90-Tage-Regel für mich gilt? Die meisten Besucher aus Nicht-EU-Staaten dürfen sich innerhalb eines gleitenden Zeitraums von 180 Tagen insgesamt höchstens 90 Tage im Schengen-Raum aufhalten, einschließlich Bulgariens. EU- und EWR-Bürger haben weitergehende Aufenthaltsrechte, müssen dafür aber bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Der Kauf einer Immobilie ändert an diesen Regeln nichts.

Letzte Überprüfung: 30. Oktober 2026. Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen und keine individuelle Rechtsberatung zum Aufenthaltsrecht. Staatsangehörigkeit, familiäre Bindungen und ein bereits bestehender Aufenthaltsstatus können entscheidend sein.

Wie lange dürfen EU- und EWR-Bürger in Bulgarien bleiben?

EU- und EWR-Bürger dürfen mit gültigem Reisepass oder Personalausweis nach Bulgarien einreisen und dort zunächst drei Monate ohne Aufenthaltsregistrierung bleiben. Für längere Aufenthalte müssen sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen und sich bei Bulgariens Migrationsdirektion registrieren. Die Schengen-Grenze von 90 Tagen für Kurzzeitbesucher gilt für sie nicht. Ihre Staatsangehörigkeit befreit sie aber nicht von bulgarischen Registrierungspflichten.

Dies betrifft Staatsangehörige Deutschlands, Polens, der Niederlande, Frankreichs und Spaniens sowie Islands, Liechtensteins und Norwegens. Die Hinweise der Europäischen Kommission und der bulgarischen Migrationsdirektion, überprüft am 30. Oktober 2026, unterscheiden diese Rechte ausdrücklich vom gewöhnlichen touristischen Aufenthalt.

Was gilt nach den ersten drei Monaten?

Nach den Hinweisen der bulgarischen Migrationsdirektion müssen EU-Bürger, die länger als drei Monate bleiben möchten, bei der zuständigen Migrationsstelle ein Aufenthaltsdokument beantragen. Welche Nachweise nötig sind, hängt von ihrer Situation ab: etwa einer Beschäftigung, selbstständigen Tätigkeit oder Ausbildung. Wer keiner Erwerbstätigkeit nachgeht, muss grundsätzlich ausreichende finanzielle Mittel und einen umfassenden Krankenversicherungsschutz nachweisen.

EU-Bürger, die ihren Aufenthalt aus eigenen Mitteln finanzieren, müssen beide Voraussetzungen erfüllen. Der Erwerb eines Hauses ersetzt weder den Nachweis ausreichender Mittel noch den Krankenversicherungsschutz. Wer die erforderlichen Unterlagen nicht vorlegen kann, erfüllt möglicherweise nicht die Bedingungen für eine Registrierung auf dieser Grundlage – unabhängig davon, wie viel die Immobilie gekostet hat.

Nach den Informationen der Europäischen Kommission, überprüft am 30. Oktober 2026, entsteht nach fünf Jahren ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts grundsätzlich ein Daueraufenthaltsrecht. Das ist nicht mit der bulgarischen Staatsangehörigkeit gleichzusetzen, für die andere Regeln gelten. Klären Sie vor dem Umzug bei der Migrationsdirektion, welche Unterlagen und Fristen aktuell gelten.

Wie lange darf ich nach der 90-Tage-Regel in Bulgarien bleiben?

Für die meisten Besucher aus Nicht-EU-Staaten ohne längerfristiges Aufenthaltsrecht gilt: Im gesamten Schengen-Raum sind höchstens 90 Tage innerhalb eines gleitenden Zeitraums von 180 Tagen erlaubt, nicht 90 Tage je Land. Einreise- und Ausreisetag zählen jeweils mit. Für jeden geplanten Aufenthaltstag müssen deshalb die bereits genutzten Tage innerhalb der zurückliegenden 180 Tage berücksichtigt werden.

Ein britischer Hauseigentümer, der sein Schengen-Kontingent ausgeschöpft hat, darf nicht einfach nach Bulgarien zurückkehren, sobald am Haus etwas zu erledigen ist. Ein leer stehendes Gebäude, notwendige Reparaturen oder laufende Rechnungen verschaffen keine zusätzlichen Aufenthaltstage. Zeiten in Frankreich, Spanien, Deutschland und Bulgarien werden grundsätzlich zusammengerechnet. Visumfreies Reisen bedeutet nicht unbegrenztes Aufenthaltsrecht.

Wie werden die Aufenthaltstage genau gezählt?

Der offizielle Kurzaufenthaltsrechner der Europäischen Kommission, dessen Erläuterungen vom 27. Oktober 2025 stammen, arbeitet mit einem gleitenden 180-Tage-Zeitraum. Nach Artikel 6 Absatz 2 des Schengener Grenzkodex, Verordnung (EU) 2016/399, gilt der Tag der Einreise als erster und der Tag der Ausreise als letzter Aufenthaltstag – auch wenn man nur einen Teil des Tages im Schengen-Raum verbringt.

Eine kurze Reise aus dem Schengen-Raum setzt die Zählung nicht zurück. Ist das Kontingent ausgeschöpft, muss man gegebenenfalls außerhalb des Schengen-Raums bleiben, bis frühere Aufenthaltstage aus dem gleitenden Zeitfenster herausfallen. In der Praxis ermöglicht eine ununterbrochene Abwesenheit von 90 Tagen grundsätzlich erneut bis zu 90 Tage Aufenthalt, sofern auch die übrigen Einreisebedingungen erfüllt sind.

Berechnen Sie Ihre Aufenthaltstage, bevor Sie mehrere Reisen planen. Eine Überschreitung kann mehr Folgen haben als einen verlorenen Urlaub: Die britische Regierung warnt in ihren am 30. Oktober 2026 überprüften Reisehinweisen vor möglichen Einreiseverboten für den Schengen-Raum. Ein konkretes Visum kann zudem weniger Tage erlauben als die allgemeine Obergrenze. Immobilienbesitz begründet keine Ausnahme.

Was hat sich durch Bulgariens Schengen-Beitritt geändert?

Seit dem 31. März 2024 galten die Schengen-Regelungen in Bulgarien für den internen Luft- und Seeverkehr. Am 1. Januar 2025 wurde das Land vollständig in den Schengen-Raum aufgenommen; die Kontrollen an den Binnengrenzen auf dem Landweg entfielen. Für gewöhnliche Kurzaufenthalte von Nicht-EU-Bürgern zählen Besuchstage in Bulgarien damit zum gemeinsamen Schengen-Kontingent von 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen.

Die Europäische Kommission bestätigte die vollständige Aufnahme am 3. Januar 2025. Nach Angaben des bulgarischen Außenministeriums begann die gemeinsame Berechnung der Kurzaufenthalte bereits am 31. März 2024. Damit entfiel für gewöhnliche Nicht-EU-Besucher die Möglichkeit, Bulgarien mit einem separaten Kurzaufenthaltskontingent zu nutzen: Tage in anderen Schengen-Staaten verringern nun die Zeit, die für das eigene Ferienhaus in Bulgarien verbleibt.

Was sind EES und ETIAS, und ändern sie die 90-Tage-Grenze?

Das europäische Einreise-/Ausreisesystem (EES) ist nach Angaben der Europäischen Kommission seit dem 10. April 2026 vollständig in Betrieb. Es erfasst Ein- und Ausreisen an den Schengen-Außengrenzen für die meisten Nicht-EU-Bürger mit Kurzaufenthalt. Bestimmte Inhaber von Visa für längerfristige Aufenthalte oder Aufenthaltstiteln sind ausgenommen. Reisende sollten nicht annehmen, dass eine Überziehung unbemerkt bleibt, nur weil es an einer Schengen-Binnengrenze keine routinemäßige Kontrolle gibt.

ETIAS ist eine geplante Reisegenehmigung für bestimmte visumbefreite Reisende. Laut offizieller EU-Website war das System bei der Überprüfung am 30. Oktober 2026 noch nicht in Betrieb. Als vorläufiges Ziel war zuvor Ende 2026 genannt worden, ohne bestätigten Starttermin. ETIAS verlängert den erlaubten Kurzaufenthalt nicht und verleiht kein Recht, nach Bulgarien überzusiedeln.

Für Käufer in der Region Burgas haben diese Beschränkungen konkrete finanzielle Folgen: Versicherungen, laufende Kosten und Instandhaltung können weiter anfallen, obwohl der Eigentümer gerade nicht legal im Land bleiben darf. Auch die Anreise außerhalb des Sommers ist weniger flexibel. Der Flughafenbetreiber Fraport erläuterte in einer Veröffentlichung von 2025, wie schwierig es ist, regelmäßige Winterflugverbindungen ab Burgas aufrechtzuerhalten.

Bekomme ich durch den Kauf einer Immobilie in Bulgarien eine Aufenthaltserlaubnis?

Nein. Wer in Bulgarien ein Haus oder eine Wohnung kauft, erwirbt Eigentum, aber keine Aufenthaltserlaubnis, kein Visum, keine Staatsangehörigkeit und keine zusätzlichen Schengen-Tage. Ein Käufer aus einem Nicht-EU-Staat kann ein Haus vollständig bezahlen und dennoch kein Recht haben, ganzjährig dort zu leben. Entscheidend für das Aufenthaltsrecht sind die Staatsangehörigkeit und ein einschlägiger rechtlicher Status – nicht der Immobilienwert.

EU-Bürger können sich aufgrund des Freizügigkeitsrechts niederlassen, nicht aufgrund ihres Eigentumsnachweises. Nicht-EU-Bürger können eine Immobilie besitzen, die sie nur während ihrer erlaubten Aufenthaltszeiten nutzen dürfen. Ein Eigentumsdokument kann bei bestimmten Anträgen als Unterkunftsnachweis hilfreich sein; die zuständige Behörde entscheidet jedoch, welche Belege sie akzeptiert. Ein ansonsten nicht antragsberechtigter Käufer wird durch eine Eigentumsurkunde nicht aufenthaltsberechtigt.

Prüfen Sie Ihr Aufenthaltsrecht, bevor Sie einen verbindlichen Immobilienkaufvertrag unterzeichnen. Wird ein Aufenthaltsantrag abgelehnt, macht das den Kauf nicht automatisch rückgängig. Gehen Sie außerdem nicht davon aus, dass die Einreise als Tourist einen längeren Aufenthalt mit Remote-Arbeit erlaubt; aufenthalts- und steuerrechtliche Fragen sind gesondert zu klären. Lesen Sie den Ablauf des Immobilienkaufs Schritt für Schritt und lassen Sie sich von einem unabhängigen bulgarischen Anwalt für Aufenthaltsrecht beraten.

Wie kann ich länger als 90 Tage in Bulgarien bleiben?

Nicht-EU-Bürger erhalten keine bulgarische Aufenthaltserlaubnis allein deshalb, weil sie ein Haus besitzen und länger als ihr Schengen-Kontingent bleiben möchten. Sie benötigen einen eigenständigen gesetzlichen Aufenthaltsgrund, beispielsweise eine Beschäftigung, eine zulässige selbstständige Tätigkeit, ein Studium oder eine qualifizierende familiäre Verbindung. Jeder dieser Wege ist an Bedingungen geknüpft, die nicht jeder Immobilienkäufer erfüllt. Anträge können abgelehnt werden.

Das EU-Zuwanderungsportal der Europäischen Kommission erläutert die bulgarischen Verfahren in länderspezifischen Informationen vom 1. April 2025. Viele Antragsteller benötigen ein Visum der Kategorie D und anschließend eine bulgarische Aufenthaltsgenehmigung. Dabei können mehrere Behörden und verschiedene Dokumente beteiligt sein. Typischerweise sind folgende Schritte erforderlich:

  1. Tatsächlichen Aufenthaltsgrund klären. Prüfen Sie vor einem Umzug, ob die Bedingungen für Beschäftigung, Studium oder einen Familiennachzug auf Sie zutreffen.
  2. Erforderliche Nachweise und Genehmigungen einholen. Beschäftigung und Selbstständigkeit können arbeits- oder berufsrechtliche Genehmigungen voraussetzen; für ein Studium ist eine entsprechende Zulassung nötig.
  3. Gegebenenfalls ein Visum der Kategorie D beantragen. Der Antrag wird von der zuständigen bulgarischen Auslandsvertretung bearbeitet.
  4. Aufenthaltsverfahren in Bulgarien abschließen. Beachten Sie die einschlägigen Vorgaben der Migrationsdirektion, Fristen und Anforderungen für spätere Verlängerungen.

Ein Visum der Kategorie D ist nicht dasselbe wie ein Touristenvisum für einen Kurzaufenthalt. Umgekehrt erlaubt ein bulgarischer Aufenthaltstitel grundsätzlich den Aufenthalt in Bulgarien im Rahmen seiner Bedingungen, aber keinen unbegrenzten Aufenthalt im gesamten Schengen-Raum. Nach Angaben des bulgarischen Außenministeriums können berechtigte Inhaber bulgarischer Aufenthaltstitel andere Schengen-Staaten grundsätzlich bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen besuchen.

Für welche Fälle ist eine gesonderte Prüfung besonders wichtig?

Nicht-EU-Familienangehörige, die einen EU-Bürger begleiten, können Rechte nach dem europäischen Freizügigkeitsrecht haben, die von den gewöhnlichen Regeln für Kurzzeitbesucher abweichen. Britische Staatsangehörige, die bereits vor dem 1. Januar 2021 rechtmäßig in Bulgarien lebten, können durch das Austrittsabkommen geschützt sein. Darauf weist die britische Regierung in ihren Informationen zum Leben in Bulgarien hin.

Für Menschen, die aus der Ukraine geflohen sind und die Voraussetzungen für vorübergehenden Schutz erfüllen, gilt ein weiteres, eigenständiges Regelwerk. Der Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1912 des Rates, angenommen am 30. Juli 2026 und veröffentlicht am 4. August 2026, verlängerte diesen Schutz bis zum 4. März 2028. Für neue Antragsteller und bereits Schutzberechtigte können unterschiedliche Voraussetzungen gelten. Ein ukrainischer Reisepass allein weist keinen solchen Status in Bulgarien nach.

Ein Aufenthaltstitel ist nicht zwangsläufig unbefristet. Seine Bedingungen und Verlängerungsanforderungen gelten weiter, und veränderte Lebensumstände können sich auf das Aufenthaltsrecht auswirken. Planen Sie Ihren Ruhestand nicht auf Grundlage einer bloß erhofften späteren Genehmigung. Die häufig gestellten Fragen von Kavaleo und die Informationen zum Umzug behandeln praktische Themen; für Aufenthaltsentscheidungen benötigen Sie offizielle Auskünfte und unabhängige Rechtsberatung.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich als deutscher oder polnischer Staatsbürger ohne Visum in Bulgarien leben?

Ja. Deutsche und polnische Staatsangehörige genießen das EU-Freizügigkeitsrecht und benötigen für die Niederlassung in Bulgarien kein Visum. In den ersten drei Monaten reicht ein gültiger Ausweis oder Reisepass. Für einen längeren Aufenthalt ist eine Registrierung erforderlich. Welche Nachweise vorzulegen sind, hängt beispielsweise von einer Beschäftigung, einem Studium, ausreichenden Mitteln und dem Krankenversicherungsschutz ab.

Wie lange darf ich als britischer Staatsbürger in Bulgarien bleiben?

Für gewöhnliche britische Besucher gilt im gesamten Schengen-Raum einschließlich Bulgariens die Grenze von 90 Tagen innerhalb eines gleitenden Zeitraums von 180 Tagen. Ein eigenes Haus ändert daran nichts. Ein zusammenhängender sechsmonatiger Touristenaufenthalt ist ohne passende Aufenthaltsberechtigung normalerweise nicht möglich. Auch mehrere getrennte Besuche müssen innerhalb der gleitenden Frist bleiben; ein rechtmäßiger längerfristiger Status kann die Lage verändern.

Beginnen die 90 Tage neu, wenn ich Bulgarien in Richtung Türkei verlasse?

Nein. Eine Reise aus dem Schengen-Raum, etwa in die Türkei, setzt die Zählung nicht automatisch zurück. Das 180-Tage-Fenster verschiebt sich täglich, sodass bereits verbrauchte Tage berücksichtigt werden, bis sie außerhalb des Zeitfensters liegen. Prüfen Sie vor einer Rückkehr sämtliche Ein- und Ausreisedaten mit dem offiziellen Kurzaufenthaltsrechner der Europäischen Kommission.

Wie lange darf ich mit einer deutschen Aufenthaltserlaubnis in Bulgarien bleiben?

Eine deutsche Aufenthaltserlaubnis berechtigt einen Nicht-EU-Bürger nicht automatisch dazu, dauerhaft nach Bulgarien umzuziehen. In der Regel erlaubt sie Kurzbesuche in anderen Schengen-Staaten innerhalb der 90/180-Tage-Grenze; dabei sind die Bedingungen des Aufenthaltstitels und mögliche Sonderrechte zu beachten. Für einen längeren Aufenthalt in Bulgarien ist der jeweils einschlägige bulgarische Aufenthaltsweg gesondert zu prüfen.

Hilft mir der Kauf eines Hauses, eine bulgarische Aufenthaltserlaubnis zu bekommen?

Nein. Der Kauf eines Hauses macht jemanden, der die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, nicht aufenthaltsberechtigt. Eine Eigentumsurkunde kann bei bestimmten Anträgen als Nachweis einer Unterkunft akzeptiert werden. Sie ersetzt aber keinen anerkannten Aufenthaltsgrund. Lassen Sie Ihre konkrete Situation deshalb von einem unabhängigen bulgarischen Anwalt für Aufenthaltsrecht prüfen, bevor Sie Geld in den Immobilienkauf investieren.

Wenn Sie längere Zeit hier verbringen möchten, klären Sie zuerst Ihren Aufenthaltsweg und wählen Sie dann das Haus, das dazu passt. Die aktuellen Häuser finden Sie auf Kavaleos Immobilienseite, den Ablauf eines Kaufs auf der Seite zum Kaufablauf. Für Fragen zu einem Haus oder eine Besichtigung schreiben Sie an info@kavaleo.eu oder rufen Sie +359 888 909 188 an.

Quellen

Quellenstand: 30. Oktober 2026.

  1. Europäische Kommission, Free movement and residence (Freizügigkeit und Aufenthaltsrecht von EU-Bürgern), abgerufen am 30. Oktober 2026: https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/policies/justice-and-fundamental-rights/democracy-eu-citizenship-anti-corruption/free-movement-and-residence_en
  2. Bulgarisches Innenministerium, Migration Directorate: Citizens of EU (Registrierung und Daueraufenthaltsrecht), abgerufen am 30. Oktober 2026: https://mvr.bg/migration/information-about-foreigners/%D0%B4%D0%B5%D0%B9%D0%BD%D0%BE%D1%81%D1%82%D0%B8-%D0%B8-%D1%84%D1%83%D0%BD%D0%BA%D1%86%D0%B8%D0%B8/citizens-of-eu
  3. Europäische Kommission, Your Europe: Economically inactive EU citizens (Krankenversicherung und ausreichende Mittel), abgerufen am 30. Oktober 2026: https://europa.eu/youreurope/citizens/residence/residence-rights/inactive-citizens/index_en.htm
  4. Europäische Kommission, Short-stay calculator (Berechnung des gleitenden 90/180-Tage-Zeitraums), Hinweise vom 27. Oktober 2025: https://home-affairs.ec.europa.eu/policies/schengen/border-crossing/short-stay-calculator_en
  5. Europäisches Parlament und Rat, Schengener Grenzkodex, Verordnung (EU) 2016/399, 9. März 2016 (Zählung der Ein- und Ausreisetage): https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2016/399/oj/eng
  6. Europäische Kommission, Bulgaria and Romania join the Schengen Area, 3. Januar 2025: https://home-affairs.ec.europa.eu/news/bulgaria-and-romania-join-schengen-area-2025-01-03_en
  7. Bulgarisches Außenministerium, Visa for Bulgaria (Umsetzung ab 31. März 2024 und Reisen mit Aufenthaltstiteln), abgerufen am 30. Oktober 2026: https://www.mfa.bg/en/services-travel/consular-services/travel-bulgaria/visa-bulgaria
  8. Europäische Kommission, Entry/Exit System (EES) is fully operational, 10. April 2026: https://home-affairs.ec.europa.eu/news/entryexit-system-ees-fully-operational-2026-04-10_en
  9. Europäische Kommission, Who is exempt from EES?, 27. Juli 2026: https://home-affairs.ec.europa.eu/news/entry-exit-system-fully-operational-10-april-2026-who-exempt-2026-07-27_en
  10. Europäische Union, ETIAS: Not operational, Status überprüft am 30. Oktober 2026: https://travel-europe.europa.eu/etias/rtl/not-operational.html
  11. Europäische Kommission, Main differences between EES and ETIAS, 28. April 2026 (damals angekündigter Zeitplan): https://home-affairs.ec.europa.eu/news/main-differences-between-ees-and-etias-what-travellers-need-know-2026-04-28_en
  12. Europäische Kommission, EU Immigration Portal: Employed worker in Bulgaria, 1. April 2025: https://home-affairs.ec.europa.eu/policies/migration-and-asylum/eu-immigration-portal/employed-worker-bulgaria_en
  13. Europäische Kommission, EU Immigration Portal: Self-employed worker in Bulgaria, 1. April 2025: https://home-affairs.ec.europa.eu/policies/migration-and-asylum/eu-immigration-portal/self-employed-worker-bulgaria_en
  14. Europäische Kommission, EU Immigration Portal: Student in Bulgaria, 1. April 2025: https://home-affairs.ec.europa.eu/policies/migration-and-asylum/eu-immigration-portal/student-bulgaria_en
  15. Europäische Kommission, EU Immigration Portal: Family member in Bulgaria, 1. April 2025: https://home-affairs.ec.europa.eu/policies/migration-and-asylum/eu-immigration-portal/family-member-bulgaria_en
  16. Europäische Union, Your Europe: Travel documents for non-EU family members, abgerufen am 30. Oktober 2026: https://europa.eu/youreurope/citizens/travel/entry-exit/non-eu-family/
  17. Regierung des Vereinigten Königreichs, Living in Bulgaria (Rechte nach dem Austrittsabkommen), aktualisiert am 11. Dezember 2025: https://www.gov.uk/guidance/living-in-bulgaria
  18. Regierung des Vereinigten Königreichs, Entry requirements: Bulgaria (Schengen-Aufenthaltsgrenze), abgerufen am 30. Oktober 2026: https://www.gov.uk/foreign-travel-advice/bulgaria/entry-requirements
  19. Rat der Europäischen Union, Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1912, angenommen am 30. Juli 2026, veröffentlicht am 4. August 2026 (vorübergehender Schutz bis 4. März 2028): https://eur-lex.europa.eu/eli/dec_impl/2026/1912/2026-08-04/eng
  20. Kavaleo, Ablauf des Immobilienkaufs, FAQ und Umzug (interne Verweise), überprüft am 30. Oktober 2026: https://kavaleo.eu/buying-process ; https://kavaleo.eu/faq ; https://kavaleo.eu/relocation
  21. Fraport Twin Star Airport Management, Investments and Traffic Development at Burgas Airport, 2025 (Schwierigkeiten mit regelmäßigen Winterflügen), überprüft am 30. Oktober 2026: https://www.fraport-bulgaria.com/en/press-center/news/archive/2025/investments-and-traffic-development-at-burgas-airport-en.html